Neue und aktuelle Projekte
Oben stehen die Ausschreibungen, die noch offen für Sie sind. Klicken Sie auf einen Titel, um alles dazu zu sehen – und bewerben Sie sich, wenn es passt. Projekte, für die Sie schon angefragt sind oder sich beworben haben, stehen weiter unten. Darunter folgen die bereits vergebenen und abgeschlossenen Projekte; die stehen dort als Beispiel und lassen sich nicht mehr bewerben.
Mein Kompetenzprofil
Ihre Angaben werden datenschutzkonform gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen allein dem Abgleich zwischen den Anforderungen eines Projekts und Ihren Kompetenzen.
Alles wird automatisch gespeichert, etwa eine Sekunde nachdem Sie aufhören zu tippen. Sie können diese Seite jederzeit wieder aufrufen und Ihre Angaben aktualisieren.
Zur Person
Diese Bereiche werden erst bei einem konkreten Projekt relevant. Klicken Sie auf den Titel, um sie zu öffnen.
Diese Angaben braucht die Steinbeis-Personalstelle, bevor ein Vertrag geschrieben werden kann. Sie können sie jetzt oder später ausfüllen; alles wird sofort gespeichert. Was hinter den Wegen steht, lesen Sie unter Werkstudentenvertrag, kurzfristige Beschäftigung oder Mini-Job?
Das Formular der Steinbeis-Zentrale gilt für alle drei Wege: Werkstudentenvertrag – für Studierende außerhalb dualer Studiengänge –, kurzfristige Beschäftigung und Minijob. Füllen Sie es aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es vor dem ersten Arbeitstag an Anja Uhl in der Steinbeis-Zentrale, mit Prof. Dr. Gerald Lembke in Kopie. Dort wird der Vertrag geprüft, freigegeben und fertig bearbeitet.
Kreuzen Sie oben im Formular die Kennziffer an: 2.1 bis 2.9 für Studierende außerhalb dualer Studiengänge, 3.0 für die kurzfristige Beschäftigung, die auch dual Studierenden offensteht; das ist der Anstellungsvertrag für Geringverdiener. Dazu gehören Immatrikulationsbescheinigung, Steuer-Identifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer. Welche Kennziffer passt, klären wir vorher mit Ihnen.
Zum Werkstudentenvertrag – nicht für dual Studierende
Wer dual studiert, kann nicht als Werkstudentin oder Werkstudent abgerechnet werden; das duale Studium ist selbst versicherungspflichtig. Wir prüfen dann Minijob oder kurzfristige Beschäftigung. Für Studierende anderer Hochschulen mit regulärem Vollzeitstudium ist der Werkstudentenvertrag der Normalfall und über Steinbeis ohne Weiteres machbar.
Die Grenze von 20 Stunden gilt über alle Arbeitgeber zusammen. Tragen Sie 0 ein, wenn Sie sonst nirgends arbeiten.
Zur kurzfristigen Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung setzt voraus, dass Sie davon wirtschaftlich nicht abhängig sind. Steinbeis nennt vier Lagen, in denen die Beschäftigung als berufsmäßig gilt und der Weg deshalb ausscheidet: Arbeitsuche, Elternzeit, die Zeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn und die Zeit zwischen zwei Studienabschnitten oder nach dem Studium.
Diese Zahl gehört in den Vertrag. Steht dort keine, setzt die Sozialversicherung 20 Stunden pro Woche an – das kann die Beurteilung kippen.
Auch die Verteilung wird im Vertrag vereinbart.
Ihre Beschäftigungen in diesem Kalenderjahr
Tragen Sie jede kurzfristige Beschäftigung ein, die Sie in diesem Kalenderjahr bereits hatten – auch bei anderen Arbeitgebern. Zeitlich begrenzte Minijobs gehören ebenfalls hierher. Die 70 Tage zählen über alle zusammen, und jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Wenn es keine gab, lassen Sie die Liste leer und setzen nur das Häkchen darunter.
Was Sie insgesamt im Monat verdienen, über alle Arbeitgeber. Erst oberhalb von 603 Euro muss die Berufsmäßigkeit geprüft werden. Lassen Sie das Feld leer, wenn Sie nichts Regelmäßiges verdienen.
Der Vertrag muss vorliegen, bevor Sie anfangen. Rückwirkend geht es nicht. Melden Sie sich deshalb früh, wenn ein Projekt ansteht.
Zum Minijob
Der erste Minijob neben Studium oder Hauptjob bleibt abgabenfrei. Jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Bei dualem Studium darf er nicht beim Partnerunternehmen laufen.
Für alle drei Wege
Wirkt sich auf Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung aus.
Diese Angaben sehen nur die Projektleitung und die Personalstelle. Sie gehen an keine Kundschaft.
Wenn Sie freiberuflich für uns arbeiten, muss die Steinbeis-Personalleitung beurteilen, ob eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Dafür brauchen wir diese Angaben. Arbeiten Sie nur angestellt, lassen Sie die Felder einfach leer. Die Angaben werden nur intern verwendet.
Zum Nachlesen: Muss ich ein Gewerbe anmelden für eine Zusammenarbeit? · Werkstudentenvertrag oder kurzfristige Beschäftigung? · Duales Studium: was geht · Nach dem Studium: freiberuflich arbeiten
Mehreres ist möglich. Projekte werden mit einer bestimmten Beschäftigungsform ausgeschrieben – hier sagen Sie, welche für Sie in Frage kommen. Erst mit „Freiberuflich“ erscheint das Feld für Ihren Stundensatz.
Was für ein Gewerbe spricht und was für Freiberuflichkeit, steht unter Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Was auf Ihre Rechnung gehört und wann wir zahlen, steht unter Stunden, Festpreise und Ihre Rechnung.
Ausbildung
Ausbildungszertifikate und Weiterbildungen
Sonstiges
Mehr zu Ausbildung, Zeugnissen, Zertifikaten, Motivationen, Bewerbungsunterlagen und Ähnliches.
Sichtbarkeit
Damit Unternehmen auf das Portal aufmerksam werden, zeigen wir auf LinkedIn gelegentlich, welche Kompetenzen bei uns neu dazugekommen sind. Ihr Name steht dabei nie in der Nachricht – es sei denn, Sie erlauben es hier ausdrücklich.
Nebentätigkeit für Angestellte, Dual Studierende
Kompetenzen
Klicken Sie unten an, was auf Sie zutrifft. Die Kompetenz erscheint dann als Zeile, in der Sie Niveau und Jahre eintragen.
Niveau: 1 = Grundkenntnisse · 3 = arbeite sicher und selbstständig · 5 = kann andere anleiten.
Noch nichts ausgewählt. Klicken Sie oben an, was auf Sie zutrifft.
Neue Kompetenz erfassen
Etwas dabei, das oben fehlt? Hier eintragen.
Verfügbarkeit
Angabe in Stunden pro Woche, zum Beispiel 12.
Bisherige Projekterfahrungen
Fertig?
Alles gespeichert :-) Mit diesem Knopf senden Sie sich und Ihrer Ansprechperson die aktualisierten Angaben zur Kenntnis per E-Mail.
Später etwas ändern
Ihre Angaben veralten – neue Zertifikate, neue Projekte, andere Verfügbarkeit. Sie kommen jederzeit wieder herein, in drei Schritten:
- Diese Seite aufrufen:
★ Steinbeis DM in die Lesezeichenleiste ziehen - Ihre E-Mail-Adresse eintragen und „Code anfordern" klicken.
- Den sechsstelligen Code aus der E-Mail eingeben. Fertig, Ihr Profil steht wieder offen.
Auf diesem Gerät geht es sogar ohne Code: Solange Sie den Knopf „Sperren" oben nicht benutzen, landen Sie beim nächsten Aufruf direkt in Ihrem Profil. An einem fremden Rechner sollten Sie zum Schluss auf „Sperren" klicken.
Datenschutz
Ihre Angaben werden ausschließlich intern verwendet, um Sie passend in Projekten einzusetzen und Weiterbildung zu planen. Wenn Sie Ihre Daten gelöscht haben möchten, wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson.
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